Schon wieder so eine irreführende Aussage eines Verlagsmenschen über das Google Book Settlement. In der Welt sagt Piper-Verleger Marcel Hartges über den Google-Vergleich:
Das Wichtigste ist, dass ein Autor oder Rechteinhaber die Rechte am Werk behält…
Und so sieht es das Settlement auch vor: Autoren gewähren Google nur einfaches Nutzungsrecht, können ihre Bücher also darüber hinaus vermarkten wie sie wollen.
…und niemand dieses Werk ohne Zustimmung online vermarkten kann.
Auch das gewährleistet das Settlement – so es denn genehmigt wird – für lieferbare Bücher, die urheberrechtlich geschützt sind. Explizit einer Nutzung widersprechen müssen Autoren von Büchern, die nach Google-Einschäztung nicht mehr lieferbar sind.
Was diese Aussagen so nervig macht, ist der Eindruck, dass diese Buch-Branchen-Leute es besser wissen, aber bewußt einen falschen Eindruck erwecken wollen.