Fessel-Klausel bei Berliner Mieterverein

Wer den teuren Berliner Mieterverein verlassen will, erlebt eine Überraschung: Man kann diese Verbraucherschutz-Organisation laut Paragraf 3 der Satzung nur zum Ende eines Kalenderjahres verlassen – und das auch nur, wenn man bis zum 30. September kündigt.

Solche Fessel-Klauseln erinnern an ISP- oder Handy-Verträge. Einer Verbraucherschutz-Organisation ist das unwürdig. Ein Austritt sollte zum Ende eines jeden Monats möglich sein.

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7 Kommentare

  1. Erstellt am 20. Mai 2009 um 22:52 | Permanent-Link

    Lieber Philip,

    sicherlich erscheint eine solche Klausel auf den ersten Blick als “Knebelei”.

    Jedoch ist diese Klausel absolut typisch für fast jeden Verein hier in Deutschland, sei es die „Deutsche Gesellschaft für Muskelschwund“ oder „Der Verein der Freunde der Nationalgalerie“ … ganz gleich, fast jeder Verein benutz diese Form der “Ausstiegsklausel”. Und das nicht ohne Grund, entpuppt Sie sich doch bei genauerer Betrachtung als logisches, wie notwendiges Mittel!

    Ich selbst habe (geringe) Erfahrungen in der Tätigkeit innerhalb eines Fördervereins und ich muss sagen, würde jeder zu jeder Zeit kündigen können, dann würden diverse Mitglieder diese Möglichkeit missbrauchen, um Druck auf den Verein zu Ihren Gunsten / ihrem Willen auszuüben. Und glaube mir, das tun schon genug Leute bei der jährlichen Kündigungsfrist. Doch diese Klausel hat auch noch einen ganz anderen Zweck. In der Regel hat ein Verein diverse Aufgaben zu bewältigen und in so einem „paar Mann“ Unternehmen ist eine solche Fluktuation kaum zu bewältigen.

    Ich möchte deshalb hier ganz klar plädieren, dies ist k e i n e Abo-Falle!

    Aber dies ist gar nicht der hauptsächlich Grund für dieses klare „Rechts-Missverständnis“. Es macht einfach keinen Sinn eine monatliche Kündigungsfrist bei einer j ä h r l i c h e n Mitgliedschaft wie im Mieterverein einzuräumen. Und hier liegt vielleicht auch das Missverständnis im Mitglied begraben: Dieses nimmt keine monatliche, sondern eine Jährliche Mitgliedschaft auf, mit entsprechender Kündigungsfrist. Irgendwann hast du dich doch auch über die Kündigungsfristen deiner Wohnung informiert!? Leider informieren sich Verbraucher im Vorhinein wenig über andere Kündigungsfristen und setzen die monatliche (komfortable) Frist, ob sinnvoll oder bequem, als gegeben voraus. Hier kann ich nur sagen: „Vorsicht“!

    Schlussendlich wird leider der „Verbraucher“ in den letzten drei Kalendermonaten „überrascht“, jedoch nicht mehr als in jeder anderen Kündigungsfrist, über die er sich im Vorhinein nicht informiert hat.

    Kurzum: Man hat somit in fast jedem Verein neun Monate lang die Gelegenheit seine jährliche Mitgliedschaft zu kündigen und dies ist mehr als ausreichend…

  2. Erstellt am 22. Mai 2009 um 10:38 | Permanent-Link

    Sehr geehrter Herr Banse,

    Sie meinen, eine lange Bindung sei für eine Verbraucherschutz-Organisation unwürdig. Ein Austritt sollte zum Ende eines jeden Monats möglich sein.

    Gemäß * Satzung § 3 Nr. 5. ist die Kündigung ist nur mit Vierteljahresfrist zum Ende eines Kalenderjahres zulässig; das Mitglied kann nicht zu einem früheren Termin als zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Eintrittsjahr kündigen, Mindestmitgliedschaft zwei Kalenderjahre.

    Die Kündigungsfrist sowie die Mindestmitgliedschaft sind gesetzlich (§ 39 BGB) vorgesehen und haben ihren guten Grund: Nur wenn die Mitglieder eine gewisse Zeit dem Verein angehören, können die umfangreichen Leistungen für den geringen Beitrag erbracht werden. Auf die Kündigungsfrist sowie die Mindestmitgliedschaft wird in den entsprechenden Unterlagen hingewiesen. Auch auf der Beitrittserklärung ist ein deutlicher Hinweis.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Berliner Mieterverein e.V.

    i. A. H. Vetter
    -Hauptgeschäftsführer-

  3. Andreas
    Erstellt am 10. Juni 2009 um 15:04 | Permanent-Link

    Ich empfehle die Berliner Mietergemeinschaft – da werden Sie geholfen. Für mich haben sie jedenfalls schon zwei mal Prozesse gegen Vermieter durchgefochten und wirklich Kohlen aus dem Feuer geholt – solange man auf dieser Seite des Mieter-Vermieter-Grabens steht, sind die wohl die besten. Der Mieterverein ist ohnehin ein westberliner Filzkind, aufgeblasen, autoritär und behördenhaft. Grüße aus Berlin Mitte

  4. Erstellt am 17. Juli 2009 um 11:35 | Permanent-Link

    Jedoch ist diese Klausel absolut typisch für fast jeden Verein hier in Deutschland

    Ehrlich? Keine Ahnung, aber, wie Andreas würde ich die BMG – http://www.bmgev.de – empfehlen. Da gibt es keine “Knebelverträge”, und sie ist, anders als die BMV, die im Deutschen Mieterbund ganz klar recht nah an die “große Politik” (genauer: bei der SPD) angesiedelt ist, hat die BMG keine parteipolitische Bindungen. Stattdessen ist die BMG Mitglied im Verbund der Alternativen Mietervereine.

    Und die eigene Geschichte wird “interessant” dargestellt. Statt eine “Festschrift” o.ä. zu verbreiten, lässt die BMG sich von “der Konkurrenz” (hier: der “Mieterschutzbund Berlin e.V.”) darstellen
    http://www.bmgev.de/verein/geschichte.html

  5. Erstellt am 4. August 2009 um 16:02 | Permanent-Link

    Sehr geehrter Herr Banse,

    ich kann ihre Position durchaus verstehen.

    Jedoch muss ein derartiger gemeinnütziger Verein auch kalkulieren können:

    1. mit den Mitgliedsbeiträgen;
    2. mit den Beiträgen für die angeschlossenen Versicherungen, die ihre Kalkulationen auch über die Mitgliedszahlen regeln.

    Sie werden das gleiche Phänomen auch bei den Gewerkschaften, w.z.B. Verdi finden.
    Der Mieterverein muss sich, wie auch die Gewerkschaften, davor schützen, dass er nur als Prozessführer “missbraucht” wird und man nur zu dem Zwecke einsteigt und nach Prozess wieder sofort aussteigt.
    Diese Satzung bietet dem Verein und seinen Mitgliedern Rechts- und Kostensicherheit.

    Dies ist somit kein Knebelvertrag, sondern ein Erfordernis.

    MfG DD

  6. Joglu
    Erstellt am 1. Juni 2010 um 12:26 | Permanent-Link

    Wir sind seit 2005 Mitglied im Berliner Mieterverein. Bis 2008 wurde dieser von
    uns wenig in Anspruch genommen, ab 2008 ja. Seit dieser Zeit erhalten wir auf ge-
    zielte Fragen sehr oberflächliche Antworten wie: ” Na ja, die Kosten haben sich er-
    höht”. Vorgänge werden nicht mehr abgearbeitet, sondern die Mietglieder werden nur noch abgebügelt. Leider hören wir das immer wieder in letzter Zeit. Jetzt kommt es
    zum Countdown und zum Crash, uns steht es bis oben hin. Rechts-und Kostensicher-
    heit wird uns seit Monaten unter fadenscheinigen Antworten vorenthalten. Mal
    sehen, wie der Kampf um Prozesskostenhilfe weitergeht!

  7. Erstellt am 29. Juli 2010 um 9:27 | Permanent-Link

    Ich möchte mich der Ausführung von “Joglu” anschließen. Ich bin seit 20 Jahren im Berliner Mieterverein Mitglied und habe immer das Gefühl gehabt, dass dieser mehr zu den Vermietern tendiert, als zu seinen Mitgliedern. Was auch immer ich an Problemen hatte, es gab immer in der Gegenantwort vom Mieterverein Floskeln” dass der Vermieter dieses oder jenes darf, obwohl im Mieterlexikon Gegenteiliges stand, oder das käme in meinem Fall nicht zum Tragen, oder das reicht nicht für eine gerichtliche Auseinandersetzung. So manche Fragen wurden erst gar nicht beantwortet. Es gab wirklich wenig, wo mir direkt geholfen wurde. Bei gerichtlichen Dingen ist es für mich eigentlich nur noch interessant dort als Mitglied zu bleiben, weil ich die Prozeßkosten nicht tragen muss. Mit meinem aktuellen Problem eine Modernisierung abzulehnen aus Gründen der Nutzlosigkeit wurde nun auch wieder abgeschmetter, dass es sich um eine “Bagatellmodernisierung” handelt und ich das hinnehmen müßte, da die Mieterhöhung sehr gering ist. Dabei ging es hier um ganz anderes, nämlich um eine Heizkörperanbringung in einer Speisekammer und Abstellkammer, die absolut sinnlos ist, weil die Einfachfenster von 1918 inzwischen fast verfault und wasserdurchlässigsind. Die sollten vom Vermieter instandgesetzt werden, dann braucht man in diesen Räumen keine Heizung. Nun klage ich privat bei einem Anwalt und es wird auch Erfolg haben. Die letzten Fragen in meinem Schreiben an der Mieterverein, wurden erst gar nicht beantwortet und ich hatte den Eindruck als ich den Brief las, dass ich doch nun endlich die Modernisierungsankündigung unterschreiben soll und dann ist Ruhe.
    Ebenso verhielt es sich, als ich Mißstände in unserem Haus anzeigte und wissen wollte, wie man dagegen vorgehen konnte. Natürlich nicht, war die Antwort und als ich nicht locker ließ und sagte, dass im Mieterlexikon aber etwas anderes zu lesen ist, hieß “fest steht doch Frau……, Sie können doch die Menschen nicht ändern”
    Einige Briefe vom Mieterverein an die Hausverwaltung haben eigentlich nur bewirkt, dass diese sich herabließ und mal Rundschreiben herausbrachte, aber danach war nichts mehr.
    Mir hat eine unserer ständig wechselnden Hausverwaltungen einmal gesagt, dass der Mieterverein seinen Mitgliedern nicht immer die richtige Auskunft gibt, ja sogar verkehrt. Es stimmt schon, man muss sehr aufpassen was der Mieterverein antwortet.

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