“Three Strikes” – Ars Technica zeigt Verständnis

“The Strikes and you’re out”, dahinter steckt die jüngste Strategie der Musikindustrie in ihrem Kampf gegen Datei-Tauscher. Wer mit urheberrechtlich geschützer Musik im Netz erwischt wird, soll von seinem Provider drei Mal schriftlich ermahnt und anschließend vom Internet abgeklemmt werden.

In der EU konnten diese Pläne etwas entschärft werden (siehe Chaosradio Express 095). Aber weltweit sieht die Musikindustrie ihre Wünsche Gesetz werden, berichtet Ars Technica – und äußert Verständnis für diese drakonische Maßnahme, die viele Anwälte und Internetaktivisten als unverhältnismäßig und völlig überzogen ablehnen:

For the music business, it largely eliminates the need to file lawsuits against end users, and it replaces often massive copyright damages with warnings and then ISP sanctions. For end users, it provides multiple chances to stop infringing without threat of lawsuits. For ISPs, the plan allows them to preserve user privacy (they don’t generally turn any information back over to the content owners), doesn’t involve any filtering, and keeps the ISPs free from government mandates to police their networks. With one recent UK survey showing that 70 percent of Internet users would stop violating copyright after receiving a single warning notice from their ISP, the plan might also cut down significantly on infringement and on the portion of ISP traffic given over to P2P uses.

Die Argumente machen Sinn, aber “Three Strikes” bleibt unverhältnismäßig. Musik- und Filmindustrie müssen endlich lernen, dass sie für einzelne Kopien digitaler Werke kein Geld mehr kassieren können, es lässt sich einfach nicht mehr durchsetzen. Die Frage ist auch, ob das “Three Strikes”-System auf Musik beschränkt bleiben würde. Da werden sich jede Menge Leute melden, die gern jemand aus dem Netz hätten, weil er etwas Unerwünschtes getan haben soll.

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