Wie die Polizei bei Facebook, Twitter etc. ermittelt

Ich habe für den Deutschlandfunk einen Beitrag gemacht zur Frage, wie deutsche Ermittler an Nutzerdaten und -inhalte bei sozialen Netzwerken kommen. Aus dem Beitrag im DLF musst das Statement des hessischen Justizministers aus zeitlichen Gründen gekürzt werden. Die Webversion auf Dradio.de enthält einige Typos und keine Links. Deswegen hier noch mal als Director´s Cut.

Reutlingen, Ende Februar. Das Amtsgericht verhandelt gegen einen 20-Jährigen, der in eine Wohnung eingebrochen haben soll. Der zuständige Richter vermutet, dass sich in dem Facebook-Profil des Angeklagten wichtige Beweise finden könnten, sagt der Direktor des Amtsgerichts Reutlingen, Friedrich Haberstroh. Schließlich sei Facebook heute das Kommunikationsmittel:

“Deshalb geht er davon aus, dass er hier weitere Erkenntnisse hat, nämlich zum Beispiel, dass die Tat vorher geplant wurde und dass Absprachen eben vorher über Facebook gelaufen sind.”

Deswegen will der Richter das Facebook-Profil des Angeklagten beschlagnahmen. Wenn die Daten auf einem Rechner in Deutschland gespeichert wären, könnten deutsche Polizisten sie mit der Unterschrift des Richters beschlagnahmen. Weil Facebook jedoch behauptet, die Daten lägen auf einem amerikanischen Server, bittet der Richter um Rechtshilfe, das offizielle diplomatische Verfahren über die Außenministerien, an dessen Ende ein US-Staatsanwalt das Facebook-Profil beschlagnahmen kann. Das Problem mit diesem offiziellen Ermittlungsweg:

“Die Erfahrung sagt, unter sechs Monaten ist da fast nichts zu machen.”

Sagt Stefan Redlich, Sprecher der Berliner Polizei und Ende der 90er Jahre Ermittler im Computer-Kommissariat. Und auch der Reutlinger Amtsrichter gibt am Ende auf. Die angefragten Facebook-Daten hat er bis heute nicht bekommen. Weil der offizielle Ermittlungsweg so langwierig und steinig ist, wählen deutsche Ermittler oft einen pragmatischeren Ansatz, sagt Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin:

“Der besteht in aller Regel darin, dass Emails oder Faxe gesandt werden an Firmen, von denen Faxnummer und Emailadressen bekannt sind. Und an diese Kontaktanschriften richtet man dann mehr oder weniger formlose Bitten, Ersuchen, bestimmte Daten zu übermitteln. Und das hängt dann sehr von der Geschäftspolitik der Unternehmen ab, welche Daten sie der Polizei übermitteln und welche nicht.”

Auch der Reutlinger Amtsrichter hatte ein Fax direkt an Facebook geschickt, um die Profil-Daten des Angeklagten auf dem kurzen Dienstweg zu bekommen. Facebook aber lehnte ab, sagt der Richter. Begründung: Das ließen die US-Datenschutzbestimmungen nicht zu. Google dokumentiert solche Ermittler-Anfragen auf seiner Webseite: Im zweiten Halbjahr 2011 haben deutsche Behörden demnach über 1400 Mal Nutzerdaten von Google angefragt, in 45 Prozent der Fälle hat Google Daten geschickt. Ob es nach deutschem Recht erlaubt ist, diese Daten heraus zu geben oder nicht, überprüft kein deutscher Richter, sondern allein Google. Sollen etwa ganze Emails beschlagnahmt werden, müsste das in Deutschland in der Regel ein Richter anordnen. Bei Google-Mail entscheidet das allein Google. Und so kann es vorkommen, dass deutsche Ermittler wesentlich mehr Daten bekommen als sie eigentlich angefragt hatten, sagt Polizeisprecher Redlich:

“Wenn uns eine Firma – sei es nun im Ausland oder in Deutschland – freiwillig mehr gibt, als wir möchten, müssen wird das nicht ablehnen.”

Es spreche nichts dagegen, diese Daten als Beweise vor Gericht zu verwenden – auch wenn es sich um Google-Emails handelt, deren Beschlagnahme in Deutschland in der Regel ein Richter hätte anordnen müssen:

“Ich wüsste nicht, dass irgendwo im Strafverfahren geregelt ist, dass wir bestimmte Dinge nicht verwenden dürfen, die uns jemand freiwillig anbietet.”

Das stimmt, sagt Richter Ulf Buermeyer – leider:

“Das Problem dabei ist, dass es keine rechtliche Vorabkontrolle dieser Anfragen gibt. Das heißt, letztlich entscheiden Polizeibehörden und die betroffenen Unternehmen, ob sie bestimmte Daten übermitteln. Aber die Rechte des Beschuldigten werden jedenfalls nicht von einer neutralen Stelle geprüft.”

Die Privatsphäre der Nutzer hängt also ab vom Engagement des Kommunikationsanbieters: Geben Facebook, Twitter und Co. bei jeder Anfrage von Behörden sofort alles raus oder bestehen sie auf einer richterlichen Anordnung? Um hier die Privatsphäre der Nutzer besser zu schützen, schlägt Richter Ulf Buermeyer vor: Ermittler sollten sich in jedem Fall um einen richterlichen Beschluss bemühen, wenn sie wissen, dass dieser nötig wäre, um mit Zwang an Nachrichten, Fotos oder Chat-Protokolle zu kommen – auch wenn die Firmen diese Daten freiwillig heraus rücken würden.

“Ich würde dazu tendieren, dass man so vorgeht, als würde man gegenüber einer deutschen Internetfirma ermitteln wollen, sich dann die entsprechenden Rechtsgrundlagen nach deutschem Recht beschafft. Nur wenn nach deutschem Recht ein Richter eine Email-Beschlagnahme in der Tat angeordnet hat, nur dann sollten Behörden auch gegenüber einem ausländischen Anbieter tätig werden.”

Diesen Reformvorschlag mag sich der hessische Justizminister und Vorsitzende der Justizminister-Konferenz, Jörg-Uwe Hahn, FDP, nicht zueigen machen:

“Ich tue mich immer etwas schwer, dass alles erst dann rechtsstaatlich sein soll – das ist jetzt etwas polemisch ausgedrückt -, wenn ein Richtervorbehalt dabei ist. Ich vertraue sehr darauf, dass die Staatsanwälte, die ja auch eine unabhängige Funktion wahrnehmen, dass die schon die rechtlichen Vorgaben genau im Blick haben. Deshalb: Bisher ist das kein generelles Problem.”

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