Habe heute für das Deutschlandradio Kultur einen Kommentar zum Phänomen der AGB geschrieben.
Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, ein merkwürdiges Ding sind – das Experiment einer finnischen IT-Sicherheitsfirma hat ihn geliefert. Das Unternehmen bot einen freien Internetzugang an – Interessierte mussten nur den AGB per Klick zustimmen. Diese legten – irgendwo inmitten einer Textwüste – fest: Mit dem Klick verpflichten sich die Nutzer, ihr erstgeborenes Kind an die Sicherheitsfirma abzutreten. Dennoch haben alle diesen AGB zugestimmt. Denn natürlich liest sie niemand. Dieses Beispiel zeigt, dass AGB ein großer rechtspolitischer Erfolg sind. Warum? Nun, Gerichte haben vor Jahrzehnten festgestellt, dass die Menschen AGB nicht lesen – oder manchmal auch keine Alternative haben als sie blind abzunicken, etwa bei den AGB der Deutschen Bahn oder der Post. Deshalb haben sie durch Urteile bestimmte Klauseln definiert, die einfach ungültig sind, in AGB nicht enthalten sein dürfen. Dann kam die Politik und hat die durch Urteile geformte Rechtslage in ein eindeutiges Gesetz gegossen, das AGB-Gesetz. Kurzfristige Preiserhöhungen, ein Verbot, den Vertrag zu kündigen oder auch Der Handel “erstgeborenes Kind gegen Internetzugang” sind heute einfach illegal – egal ob ich ihm per Klick zugestimmt habe oder nicht. Finanzen, Handel, Versicherungen – das Bürgerliche Gesetzbuch regelt heute klar, was in AGB nicht stehen darf und ist in vielen Bereichen ein scharfes Schwert im Kampf gegen Abzocke – mit einer großen Ausnahme: dem Datenschutz. Der Umgang mit Daten ist vom BGB nicht geregelt und auch das Bundesdatenschutzgesetz legt nur sehr vage fest, welche Klauseln in AGB einfach nicht erlaubt sind. Hier muss die Politik nachbessern. Dass Facebook meine Daten nutzt, um seinen Dienst sinnvoll anzubieten – ok. Aber die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte etwa muss verboten werden – auch wenn ich dem per Klick zustimme. Solcher Barrieren liessen sich viele formulieren. Die Politik tut sich damit aber unter anderem deshalb so schwer, weil es zu wenig Urteile gibt, die aus unserem Alltag praxistaugliche Regeln destillieren. Die Gerichte wiederum urteilen so selten, weil hierzulande zu wenig Menschen gegen AGB klagen. Denn der gefühlte Schaden ist zu gering und der Aufwand nicht zu kalkulieren. Wo soll ich Facebook verklagen? Deutschland? Irland? USA? Welche Gerichte sind dann dort zuständig? Welches Recht ist anzuwenden? Heute ist nicht immer klar, ob deutsche Gerichte überhaupt zuständig sind oder ob sie am Ende gar amerikanisches Recht anwenden müssten – das bringt den Datenschutz in der Regel nicht voran. Die in Arbeit befindliche Datenschutzgrundverordnung der EU kann helfen: Wer in der EU etwas anbietet, soll dem Recht am Wohnsitz des Verbrauchers unterworfen sein. Dann ist immer noch offen, ob Facebook, Google und Co sich diesem Recht auch wirklich unterwerfen. Das wird nur mit einer Klagemöglichkeit ebenfalls am Wohnsitz des Verbrauchers und empfindlichen finanziellen Drohungen zu erreichen sein. Wie genau die Datenschutzgrundverordnung aussehen wird, ist offen. Sie könnte aber ein wichtiger Schritt sein, damit Allgemeine Geschäftsbedingungen auch unsere Daten besser schützt.
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