Der Bundesrat hat am Freitag ein “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums” passieren lassen, dass u.a. der Medienindustrie mehr Möglichkeiten gibt, um potentielle Urheberrechtsverletzer zu verfolgen. Bestimmte Abmahnungen sollen zudem nicht mehr als 100 Euro kosten dürfen.
Selbst im Justizministerium sind einige nicht glücklich mit dem Gesetz. Wenn das Mikrofon aus ist, verweisen Mitarbeiter schulterzuckend darauf, dass die EU-Richtline halt umgesetzt werden musste. Die ärgsten Befürchtungen der Datenschützer sind jedoch wohl unbegründet. Habe dazu einen längeren Beitrag für den Deutschlandfunk gemacht, “Von Piraten, Verbrechern und dem Kampf gegen Windmühlen”. Das Sende-Manuskript steht hier online, die ausführlichere, ungekürzte Version steht jetzt hier im Blog.
“Viele glauben, was sie im Internet finden, können sie verwenden und können es auf ihre eigene Webseite setzen: Sie finden irgendwo ein schönes Foto und stellen es in ihr Blog; sie hören irgendwo ein schönes Musikstück und bauen das in ihre Webseite ein. Und die meisten sind sich einfach nicht darüber im Klaren, dass fast alles, was da unterwegs ist, urheberrechtlich geschützt ist.”
Auf dem Papier sind die Urheber und Rechteinhaber von Büchern, Musik, Filmen, Fotos und Texten gut geschützt. Doch trotz der eindeutigen Rechtslage werden im Internet jeden Tag massenhaft Urheber- und Markenrechte verletzt. Mit jedem Heimrechner lassen sich digitale Werke wie Hörbücher, Filme, Fotos und Musikstücke tausendfach verlustfrei kopieren und im Internet verbreiten. Die Musikindustrie etwa habe in den letzten zehn Jahren
“Der Schaden lässt sich schwer beziffern. Deswegen erfassen wir nur die Zahl illegaler Downloads und illegaler Kopien. Und wir gehen davon aus, dass sich daraus ein jährlicher Schaden für die Musikindustrie von
Diese Zahlen sind umstritten, weil schwer zu messen. Zudem hat der Umsatzrückgang noch andere Gründe. Unstrittig ist jedoch: Urheberrechtsverletzungen sind im Internet ein Massenphänomen. Die zentrale Frage ist: Wie soll die Gesellschaft darauf reagieren?
Die Inhaber von Urheberrechten setzen auf Repression und Abschreckung durch Abmahnungen. Der Bundesverband der Musikindustrie geht davon aus, dass jedes Jahr insgesamt rund
“Die Abmahnung dient dazu, eine Klage, einen Rechtsstreit vor Gericht zu verhindern. Das heißt: Derjenige, der Rechte hat und in seinen Rechten verletzt wird, schickt quasi dem Rechteverletzer, dem Nutzer ein Schreiben, wo drin steht: Wenn Du das noch mal machst, verklage ich dich. Und wenn der Nutzer dann sagt: Ich werde es nie wieder machen, kommt es zu keinem Rechtsstreit, es geht nicht vor Gericht, es wird also ein Riesen-Aufwand gespart. Im Prinzip ist das also eine ganz gute Sache.”
Das Problem: Für die Abmahnung verlangt der Anwalt Geld, und diese Kosten muss der Abgemahnte tragen. Urheberrechts-Experte Till Kreutzer:
“Was kritisierbar ist, ist eben, dass große Unternehmen zu Tausenden Leute abmahnen, immer das gleiche Schreiben geschickt wird und dass dann so eine Abmahnung eben
Solche Summen verlangten Anwälte von Teenagern, die ein Foto ihres Lieblingssängers auf ihrer Homepage veröffentlicht haben. In einfachen Fällen werden Abmahngebühren jetzt auf
“Zum anderen ist der Regelungsbereich vom Gesetzgeber so eng gefasst worden, dass es praktisch keine vernünftigen Anwendungsfälle dafür gibt. Das ist eine Vorschrift, die man geschaffen hat, weil es einen Druck gab, dass was passieren muss, was die Abmahnungen angeht, die sehr schön klingt und eine wunderschöne Augenwischerei ist, in der Praxis aber überhaupt nichts ändern wird.”
Denn die
“Es muss sich um einen einfach gelagerten Fall handeln. Die Sache muss sich außerhalb des geschäftlichen Verkehrs abspielen und drittens darf es nur zu einer unerheblichen Rechtsverletzung gekommen sein. Unter diesen Voraussetzungen sind die Kosten für den Verbraucher begrenzt. Ich denke, dass ist eine gerechte Lösung.”
Von der jedoch nur wenige Menschen profitieren werden. Doch wann genau die
“Was ist ein „einfach gelagerter Fall“? Was ist eine „unerhebliche Rechtsverletzung“? Wenn man sich die Gesetzesbegründung anschaut, dann ist da die Rede von dem
Justizministerium und Große Koalition haben die Begrenzung der Abmahngebühren bewusst streng ausgelegt, sagt Günter Krings, CDU:
“Und wer ein ganzes Musikalbum zum Download zur Verfügung stellt, der begeht natürlich nicht eine einfache und geringfügige Rechtsverletzung. Der muss auch künftig damit rechnen, bei Abmahngebühren tiefer in die Tasche greifen zu müssen.”
Und selbst wer nur
Um ihre Forderungen durchzusetzen und überhaupt Abmahnungen schreiben zu können, müssen Rechteinhaber erst einmal wissen, wen sie beschuldigen. Im Auftrag von Buchverlagen, Filmindustrie und Musikbranche suchen private Internet-Fahnder daher nach Raubkopien im Netz. Ihren Auftraggebern liefern sie jedoch nur IP-Nummern. Diese Nummern werden jedem Rechner automatisch zugeteilt, der sich ins Internet einwählt. Die Fahnder wissen also nur, welche IP-Nummer einen Film ins Netz gestellt oder ein Foto veröffentlicht hat. Welcher Mensch sind hinter dieser Nummer verbirgt, wissen nur die Internetprovider.
Um an die für sie so wichtigen Namen der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer zu kommen, müssen Rechteinhaber heute einen für alle Beteiligten unerfreulichen Weg gehen. Die Anwälte der Software-, Film- und Musikindustrie stellen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Diese fragt den Internet-Provider, welcher Kunde zum Zeitpunkt X eine bestimmte IP-Nummer hatte. Die Musikindustrie nimmt Akteneinsicht, bekommt so den Namen der potentiellen Piraten und schreibt Abmahnungen. Um eine strafrechtliche Verfolgung geht es nicht, die meisten Anzeigen werden eingestellt.
Doch die deutschen Staatsanwaltschaften ersticken in der Flut von Strafanzeigen, deren einziges Ziel es ist, an die Namen hinter den IP-Nummer zu kommen. Stefan Michalk vom Bundesverband der Musikindustrie:
“Wir haben allein im letzten Jahr circa
Zwei Staatsanwaltschaften gaben bekannt, dass sie wegen Überlastung die Anzeigen der Unterhaltungsindustrie nicht mehr bearbeiten. Wichtigere Ermittlungen würden behindert, sagte Roland Stumpp, Leitender Oberstaatsanwalt in Offenburg, auf einer Podiumsdiskussion des Heise-Verlags.
“Wir fühlen uns missbraucht als Steigbügelhalter der Musikindustrie.”
Hunderttausende von Anzeigen; Und für jede Anfrage bei einem Provider muss der Staat
Auch dieses Problem soll das neue Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums lösen. Rechteinhaber müssen jetzt nicht mehr die Staatsanwaltschaften belasten, sondern dürfen direkt den Provider fragen, wer wann hinter einer IP-Adresse steckte. Doch für diese datenschutzrechtlich sehr umstritten Anfrage ist eine richterliche Erlaubnis nötig, und das könnte dazu führen, dass die Belastung nur von den Staatsanwaltschaften auf die Gerichte verlagert wird, sagt Urheberrechts-Jurist Till Kreutzer:
“Jetzt ist ein Richtervorbehalt nötig, was aus datenschutzrechtlicher Sicht zwingend und unbedingt erforderlich ist. Aber eine Entlastung kann man damit nicht herbeiführen, weil die Zivilgerichte auch jetzt schon überlastet sind. Und wenn die dann über Zigtausende dieser Anfragen entscheiden müssen, dann gehen die eben an dieser Stelle unter und das ist auch nicht gut.”
“Aus einer guten Idee ist ein schlechtes Gesetz geworden, weil es eben mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet.”
Damit Film- und Musikindustrie sich direkt an den Provider wenden dürfen, müssen nämlich einige Bedingungen erfüllt sein, die sehr schwammig formuliert sind, moniert Musiklobbyist Michalk. So fordert das Gesetz: Um Nutzerdaten zu erfragen, muss die Urheberverletzung ein „gewerbliches Ausmaß“ erreicht haben.
“Niemand weiß genau, was das heißt. Die einen sagen, dass ist immer dann der Fall, wenn man sich einen „wirtschaftlichen Vorteil“ verschafft. Das trifft aber auf jeden zu, der sich auch nur einen einzigen Song aus dem Netz runter lädt. Andere sagen, es gilt erst ab einer bestimmten Anzahl von Dateien. Auch dies ist also eine Frage, die die Gerichte noch klären müssen.”
Doch auch wenn die Schwelle zum gewerblichen Ausmaß schnell überschritten sein sollte, und Rechteinhaber sich also direkt an die Internetprovider wenden können – gut möglich, dass sie keine Daten bekommen, weil die Provider sie nicht herausrücken dürfen.
Das neue Gesetz gibt Verlagen, Musik- und Filmindustrie das Recht, die Provider direkt um Namen potentieller Piraten zu bitten. Datenschützer kritisieren jedoch, dass heikle Kommunikationsdaten an private Unternehmen übergeben werden dürfen.
Internetzugangsanbieter speichern im wesentlichen zwei Datensätze: Wer hatte wann welche IP? Diese Information halten die Provider halten die Provider in der Regel für Abrechnungszwecke vor, allerdings nur wenige Tage. Wenn Staatsanwaltschaften die Anzeigen der Musikindustrie heute also nicht schnell bearbeiten, sind die Daten gelöscht, der mutmaßliche Pirat ist entwischt. Das Justizministerium sagt, auch mit dem neuen Gesetz bekämen Film- und Musikindustrie allein Zugriff auf diese nur kurz gespeicherten Daten – allerdings ohne Umweg über die Staatsanwaltschaften.
Datenschützer befürchten jedoch, dass die Medienindustrie mit dem neuen Gesetz auch Zugriff bekommt auf die so genannten Vorratsdaten bekommt. Wer hatte wann welche IP-Adresse? Diese und andere Informationen müssen Provider ab dem kommenden Jahr sechs Monate speichern, auf Vorrat. Rechteinhaber hätten also wesentlich mehr Zeit, um Namen hinter IP-Adressen abzufragen, würden wesentlich mehr potentielle Piraten abmahnen können. So verlockend für die Rechteinhaber – die Vorratsdaten gelten als sehr sensibel, weil sie detailliert Auskunft geben über die Kommunkation aller Bundesbürger. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte daher massiv Front gegen die neue Regelung gemacht:
“Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gesagt, das jede andere Verwendung dieser auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten der Telekommunikation, als zur Verfolgung schwerer Straftaten nicht erlaubt ist. Und eine Regelung, die so evident gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt sollte sich der Bundesrat nicht antun.”
Das zweite Problem: Das Telekommunikationsgesetz gestattet Providern nur, ihre Daten an „berechtigte Stellen“ herauszugeben. „Berechtigte Stellen“ aber seien nur staatliche Stellen, nicht die Medienindustrie, sagt Urheberrechts-Experte Till Kreutzer:
“Und das würde die völlig irrationale Konsequenz haben: Der Urheberrechtsinhaber hat einen Auskunftsanspruch und geht zum Richter und der Richter sagt: Provider, gib die Daten raus. Aber der Provider sagt: Ich weiß, dass du diesen Anspruch hast, aber ich darf die Daten gar nicht rausgeben, denn in dem Gesetz, das mich betrifft, steht, dass ich das nicht darf. Mit anderen Worten: Es gibt keine Datenherausgabe.”
Auch der Bundesrat hat auf diesen Widerspruch hingewiesen. Ein Sprecher des Justizministeriums hält dagegen: Provider können künftig sehr wohl Daten an die Musikindustrie herausgeben, denn das neue Gesetz mache etwa die Musikindustrie zu einer „berechtigten Stelle“. Auch hier werden Gerichte Klarheit schaffen müssen.
Bis dahin dürfte sich am unbefriedigenden Status Quo nicht viel ändern, sagt Anwalt Timo Schutt. Seine Kanzlei reicht jede Woche rund
“Wir werden diese Praxis nicht ändern. Wir sind als Anwälte gehalten, immer den sichersten Weg zu gehen für unsere Mandanten. Der sicherste Weg ist nach wie vor der Weg, den wir seit Jahren gehen. Wie bereits angedeutet, werden wir selbstverständlich auch mal einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geltend machen, weil wir natürlich schauen müssen: Wie reagieren die Gerichte? Was bis heute auch ungeklärt ist: Zahle ich die Kosten von
Das neue Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums werfe mehr Fragen auf, als es beantworte, so der Tenor vieler Juristen. Sascha Kremer, Anwalt von Tauschbörsennutzern, lobt einerseits den Ansatz, das große Problem der massenhaften Urheberrechtsverletzungen im Internet besser zu regeln:
“Auf der anderen Seite ist das Pendel ganz eindeutig und einseitig zu Gunsten der Rechteinhaber ausgeschlagen, ohne grundlegende Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und den Datenschutz zu berücksichtigen. Man müsste das Ganze noch mal überarbeiten und versuchen, da ein sauberes Mittelding raus zu kriegen, mit dem alle glücklich sein können. So ist es praktisch unbrauchbar.”
Auch mit dem neuen Gesetz wird man also weiter überlegen müssen, wie Urheberrecht und Internet in Einklang gebracht werden können. Die Medienindustrie ahnt, dass sie auf Dauer mit Abmahnungen der epidemischen Piraterie im Internet nicht beikommen wird – und fordert härtere Sanktionen. In Frankreich zeichnet sich ab, dass eine Behörde bei Verstößen gegen das Urheberrecht den Internetzugang sperren kann. Vergleichbares sei auch hierzulande denkbar, sagt Stefan Michalk vom Bundesverband der Musikindustrie:
“Die Sanktion könnte in diesem Fall sein, wenn mehrfach Urheberrechtsverletzungen bei einem Anschlussinhaber festgestellt werden, dass man ihm kündigt.”
Solch drakonische Maßnahmen halten Bürgerrechtler für maßlos überzogen und völlig unverhältnismäßig. Bei allem Respekt für das geistige Eigentum, eine Sperrung des Internetanschlusses sei mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit nicht zu vereinbaren.
Kritiker sagen, dass Anliegen der Medienindustrie sei richtig, die repressive Strategie allerdings der völlig falsche Weg, weil erwiesenermaßen nicht erfolgreich. Denn alle Gesetze, Abmahnwellen, Hausdurchsuchungen und Kampagnen haben gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet haben nichts Wesentliches ausrichten können, sagt Anwalt Sascha Kremer, der viele Abgemahnte vertritt. Kremer fordert Aufklärung über geistiges Eigentum schon im Kindergarten und eine realistische Deckelung von Anwaltskosten und Schadenersatzforderungen.
“Und wenn man da ansetzt und sagt: Wir schaffen eine vernünftige Deckelung von Kosten, wir schaffen Regelstreitwerte, dann weiß jeder was ihn zu erwarten hat. Das kombiniert mit einer vernünftigen Aufklärungskampagne wird wahrscheinlich mehr zum Unrechtsbewusstsein beitragen als dieses Gefühl: da kommen die Raubritter der Medienindustrie und versuchen uns abzuzocken. Und ich bin der Robin Hood, der sich dagegen wehren muss.”
Einige gehen noch weiter. Denn die Technik des Internets habe das Bewusstsein für geistiges Eigentum in weiten Teilen der Bevölkerung grundlegend und unwiderruflich verändert, weiß Jurist Till Kreutzer, der als Redakteur der Website irights.info viel mit Internetnutzern zu tun hat:
“Das ist ganz schwer reinzukriegen in die Köpfe: Ich gehe in den Laden, kauf eine CD, da habe ich etwas in der Hand. Vor allem: Ich habe eine CD und der Laden hat eine CD weniger. Das ist ein ganz normaler Vorgang, völlig klar dass ich das bezahlen muss. Aber: Ich bin im Internet, lade mir eine Datei bei iTunes runter. Ich muss Geld bezahlen, ein Euro, ich habe hinterher gar nichts, sagt man, ich habe ja nichts in der Hand. Und iTunes hat auch nichts weniger. Warum soll ich bezahlen?”
Experten wie Kreutzer regen an, dass jeder Internetnutzer monatlich eine pauschale Summe zahlt und dafür so viele Filme und Musikstücke auf seine Festplatte herunterladen kann wie er möchte. Das alte Konzept, wonach ein Urheber eine einzelne Kopie eines Werks an einen einzelnen Nutzer verkauft, dieses Konzept, so Kreutzer, das sei womöglich bald passe. Ganz einfach, weil es sich im Internet-Zeitalter einfach nicht mehr durchsetzen läßt.
Hallo,
sind Anwaltsschreiben geistiges Eigentum des Anwalts und dadurch urheberrechtlich geschützt?
Im voraus vielen Dank für eine Antwort
R.Heckmann